· 

Gewerbesteuer oder Grundsteuer – was hilft in der momentanen Situation unserem Haushalt?

Viele von Euch sprechen mich auf die Haushaltsanalyse von Dr. Helmut Peick und Harald Birkenkamp an, die auf verschiedenen Medien zu lesen war. Dort wird eine sehr einfache – vermeintliche – Lösung für unser aktuelles Haushaltsdefizit vorgestellt. Die Erhöhung des Planwertes der Gewerbesteuer um 3 Millionen € solle uns retten und die Erhöhung der Grundsteuer B überflüssig machen, so die Aussage.

 

Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Erhöhung des Gewerbesteueransatzes verringert weder unser Defizit, noch wird dadurch die Erhöhung der Grundsteuer B ersetzt – und ich erkläre auch sehr gerne weshalb.

 

Leider wird es ab hier etwas Zahlen-lastig und komplex. Sorry, hierfür. Um es etwas erträglicher zu machen, habe ich ein Schaubild für euch gebastelt.

Also: Im NKF CIG – dem Neuen Kommunalen Finanzsystem Covid Isolierungs Gesetz – wurde festgelegt, dass Kommunen corona-bedingte Schäden ersetzt bekommen. Diese Hilfe ist rein fiktiv, d.h. es fließt kein Geld, doch es darf dankbarerweise ein VIRTUELLER Ertrag als Corona-Ausgleich eingebucht werden. Dieser Ertrag (AOE = außerordentlicher Ertrag) wurde in Mettmann aus 2.000 Posten berechnet und beläuft sich auf 7,8 Mio. € (hellblaue Fläche unter dem Strich). 

 

Wie wird dieser Betrag berechnet?

Beispiel Standesamt: Wir gehen davon aus, dass in 2021 wegen Corona weniger Personen heiraten als wir ursprünglich geplant hatten, also auch weniger Gebühren eingenommen werden.

2021 geplant: 76.000,- €

2021 realistisch: 65.000,- €

Differenz: 11.000,- € 

 

Die Differenz fließt in den Corona-Ausgleich, wird uns also rein buchhalterisch als AO-Ertrag gutgeschrieben. Was passiert, wenn nun doch mehr Personen heiraten? Na dann, haben wir tatsächlich mehr eingenommene Gebühren und der Corona-Ausgleich sinkt. Unterm Strich also keine Veränderung. Nur linke Tasche – rechte Tasche. Gebühren hoch – Corona-Ausgleich runter. Klar, oder? Das Land ersetzt uns ja nur die DIFFERENZ.

 

Genau so verhält es sich mit der Gewerbesteuer.

Die Verwaltung geht davon aus, dass wir in 2021 Gewerbesteuer in Höhe von 12,5 Mio. € einnehmen. Ursprünglich geplant waren 16,8 Mio. €. Die Differenz von 4,3 Mio. € dürfen wir als Corona-Ausgleich einbuchen. Was passiert, wenn wir jetzt wider Erwarten 3 Mio. € mehr Gewerbsteuer einnehmen? Siehe oben. Dann haben wir tatsächlich mehr Gewerbesteuer erzielt, doch der Corona-Ausgleich sinkt. Und wieder gilt: Keine Veränderung unseres Ergebnisses – nur linke Tasche, rechte Tasche. Gewerbeertrag steigt um 3 Mio. € – Corona-Ausgleich sinkt um 3 Mio. €.

 

Das Defizit unseres Haushaltes bleibt damit unverändert bei 9,6 Mio. €.

 

Am Schaubild könnt ihr diesen Mechanismus gut nachvollziehen. Links seht ihr unseren kompletten Corona-Ausgleich in Höhe von 7,8 Mio. €. Rechts seht ihr, wie sich der Corona-Ausgleich durch die 3 Mio. € Gewerbesteuer reduziert. Damit verbliebe ein Defizit von 9,6 Mio. €. 

 

Was passiert, wenn wir die Grundsteuer anheben?

Schaut nochmal auf das Schaubild. Grün sind hier die Mehreinnahmen durch die Anhebung der Grundsteuer B markiert. Diese verringern unser Defizit direkt. Bei 300 Punkten um 5,1 Mio. €; ein erster möglicher Schritt zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Es verbleibt aber immer noch ein Defizit von 4,5 Mio. €. Das wird kompensiert durch Eigenkapital-Entnahme und weitere Sparmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen.

 

Erhöhen wir die Grundsteuer in einem nur geringeren Maße, dann werden wir mehr Eigenkapital entnehmen und unsere Liquiditätskredite werden stärker steigen. Der Gesetzgeber regelt eine max. Eigenkapital-Entnahme von 5,8 Mio. € in diesem Jahr. Dazu gibt es in den nächsten Tagen noch weiteren Input.

 

Aktueller Stand der Dinge:

Ausgleichsrücklage: komplett verbraucht in den Vorjahren

Allgemeine Rücklage = Eigenkapital: nur noch 116 Mio. €

Liquiditätskredite: ca. 50 Mio. € angesammelt in den Vorjahren = hohes Zinsrisiko!!

 

Unser Ziel 

muss es sein – hier gebe ich dem Bund der Steuerzahler absolut recht – die Liquiditätskredite abzubauen. Dieses Ziel wäre dann auch generationengerecht. Voraussetzung hierfür sind allerdings positive Jahresergebnisse

 

Übrigens: Die Diskussion um die Orientierungsdaten des Landes NRW ist rein akademisch. Im September 2020 wurden die Daten festgelegt. Sie sagen: die Wirtschaft wird in 2021 um 17,9% besser abschneiden als in 2020. Ihr erinnert Euch: damals saßen wir in den Straßencafés, alle Läden waren geöffnet. Masken trugen wir selten. Alles sollte besser werden. Corona auf dem Rückzug.

 

Heute wissen wir, dass diese Annahme falsch war. Nach 4 Monaten Lockdown sieht die Welt anders aus. Damit ist auch die Schätzung der Wirtschaftsentwicklung aus September 2020 zu hinterfragen.

 

Und davon abgesehen: bis zu einem Gewerbesteuerertrag von 16,8 Mio. € gilt der oben beschriebene Mechanismus: linke Tasche – rechte Tasche.

 

Also würden wir uns zwar auf einen Wirtschaftsaufschwung freuen, der für uns alle positiv ist, nur leider keine direkten Auswirkungen auf das Defizit unseres Haushaltes hat.