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Update zum Bürgerbegehren „Erhalt der Realschule“ – nächstes Treffen am 18.3.21

Die Akteure des Bürgerbegehrens haben die Androhung einer Leistungsklage zurückgezogen. Die Verwaltung trifft sich am 18.3.21 mit den Vertretern Dr. Peick, Dr. Lenz und Dr. Gärtner digital, um eine Zeitschiene für das weitere Vorgehen zu erarbeiten sowie evtl. vorhandene weitere Fragen zu klären. Im Vorfeld zu diesem Treffen gab es einen regen Schriftwechsel sowie ein weiteres knapp zweistündiges Treffen mit dem Vertreter der Initiative Dr. Peick zusammen mit der Kämmerin und dem Sozialdezernenten, federführend auch in Sachen Schule.

 

Doch schön der Reihe nach. 

 

Hier erstmal einige Infos zum Bürgerbegehren an sich:

Bei einem Bürgerbegehren handelt es sich um eine formale Bürgerbeteiligung. Diese ist in der Gemeindeordnung NRW § 26 geregelt und sieht ein genaues Verfahren vor. Bestandteil des Verfahrens ist, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Verwaltungskraft dem Begehren behilflich ist. Z.B. muss die Verwaltung die durch das Begehren ausgelösten Kosten (=Kostenschätzung) darstellen. Geregelt ist auch, dass die durch die Verwaltung hierfür benötigte Zeit, für die Fristen des Begehrens unschädlich ist. Nach Übergabe der Kostenschätzung an die Vertreter der Initiative können Unterschriften für das Begehren gesammelt werden. Sofern das Quorum (ca. 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Mettmann) erreicht wird, wird die Zulässigkeit des Begehrens vom Rat entschieden. Lehnt der Rat die Zulässigkeit ab, bleibt der Klageweg offen. Wird die Zulässigkeit anerkannt, ergeben sich zwei weitere Möglichkeiten:

1. dem Bürgerbegehren wird inhaltlich nicht entsprochen, dann wird innerhalb von 3 Monaten zu einem Bürgerentscheid aufgerufen.  

Oder

2. der Rat „entspricht“ dem Bürgerbegehren, dann wird der Inhalt umgesetzt.

 

Du bist neugierig geworden, wie das Land NRW Bürgerbeteiligung regelt? Der Leitfaden des Landes NRW beantwortet viele Fragen zum formalen Bürgerbegehren. https://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-6-11_Leitfaden_Buergerbegehren_NRW.pdf

 

Nun zum Stand der Dinge:

Das Bürgerbegehren wurde kurz vor der Winterpause (Betriebsschließung vom 23.12.-3.1.) gegenüber der Verwaltung angezeigt. Die Formulierung war noch unklar. Die folgende Konkretisierung lautet „Erhalt der Realschule am jetzigen Standort mit 4 Zügen“. Die Verwaltung ist nun aufgefordert für genau dieses Szenario eine Kostenschätzung zu erstellen. D.h. was kostet die Sanierung der Realschule am jetzigen Standort für einen langfristigen Weiterbetrieb mit 4 Zügen. Die benötigte Kostenschätzung ist damit sehr umfangreich. Sie muss z.B. Abriss und Neubau von Gebäudeteilen, die Sanierung von Bestandsteilen und auch die Baulogistik inkl. der eventuellen Unterbringung der Realschüler in Schul-Modulen während der Zeit des Umbaus berücksichtigen. Mit der aktuellen Personaldecke im Baudezernat und der Vielzahl an anfallenden Aufgaben, ist diese Aufgabe nicht intern zu stemmen. Daher wurde die Erstellung an ein externes Büro vergeben. Wichtig dabei ist ja vor allem auch, dass die Zahlen anschließend belastbar sind, also auf einer seriösen und intensiven Betrachtung basieren. Die Vertreter des Begehrens waren mit der externen Vergabe und der Dauer der Erstellung der Kostenschätzung unzufrieden und wollten diese Schätzung gerne weniger fundiert und überschlägiger erstellt wissen. So kam es zu den Überlegungen seitens des Bürgerbegehrens der Einreichung einer Leistungsklage gegen die Stadt Mettmann gepaart mit dem Vorwurf an die Stadt der Verzögerung des Verfahrens. Diese Klage steht nun nicht mehr im Raum. An dieser Stelle verweise ich dann wieder an den Anfang des Blogs ,-). 

 

Hinweis: Der Ratsbeschluss vom 17.11.20 sieht vor, dass am jetzigen Standort der Realschule eine 4-zügige Gesamtschule errichtet wird, bei gleichzeitigem Auslaufen der Realschule. Wenn das Bürgerbegehren ergibt, dass die Realschule erhalten bleibt, dann müsste allerdings für die Gesamtschule eine andere Standort-Lösung gefunden werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die bis jetzt nicht eingeplant sind.

 

Im Februar 2021 sind 151 Anmeldungen für die neue Gesamtschule eingegangen. Diese geht nun in ihrem Gründungsjahr mit 5 Zügen vorerst am Standort der alten Hauptschule an den Start. Anmeldungen für die Realschule waren laut Ratsbeschluss für das Schuljahr 21/22 damit nicht mehr möglich.