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Investitionen in den kommenden Jahren: In Bildung, Sicherheit und Ordnung – muss das sein?

Ja, das muss sein. Denn hierbei handelt es sich um pflichtige Aufgaben der Stadt und damit in Folge auch um verpflichtend durchzuführende Investitionen. Und wir wollen diese umsetzen, denn sie sind wichtig – für Mettmann und unsere Zukunft. Die wichtigsten anstehenden Maßnahmen:


Auflösung des jahrzehntelangen Sanierungsstaus

 

Verursacher für den Sanierungsstau ist u.a. das Haushaltssicherungskonzept, in dem sich Mettmann über viele Jahre befand. Notwendige Dinge wurden immer wieder verschoben, um finanziell zu überleben. Lange Entscheidungsprozesse trugen einen weiteren Teil zur aktuellen Misere bei, wie z.B. der lange Weg zur Veränderung der Schullandschaft: aufgeschobene Investitionen bei gleichzeitigem Stillstand in der Unterhaltung der Gebäude sind das Ergebnis. 


Gesetzlich garantierte Kinderbetreuung

 

Auch die Rahmenbedingungen im Bereich der Bildung und Kinderbetreuung haben sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verändert. Es gibt seit 2013 z.B. einen Rechtsanspruch für einen KITAplatz unter 3 Jahren. Dies war früher gar nicht denkbar. Bedeutet aber mindestens noch zwei weitere KITAs für Mettmann. Zudem nehmen immer mehr Familien einen OGATA-Platz in Anspruch, da beide Elternteile arbeiten und die Kinder auf diese Weise auch nachmittags betreut werden. Ab 2025 gibt es sogar einen Rechtsanspruch auf einen OGATA-Platz. Mettmann fehlen – Stand heute – über 500 Plätze, um den Bedarf zu decken. Nebenbei bemerkt bringen Kita und OGATA auch den Bedarf an mehr Personal mit sich.


Gesamtschule beschlossen

 

Mit der steigenden Annahme von Nachmittagsbetreuung im Bereich KITA und Grundschule verändert sich auch die Akzeptanz für Ganztagsunterricht an weiterführenden Schulen. Die betroffenen Eltern in Mettmann haben sich deutlich und mit den getroffenen Beschlüssen im Frühjahr 2020 für die Stadt rechtlich verbindlich für die Gründung einer Gesamtschule mit Ganztagsunterricht ausgesprochen. Die ersten Klassen werden im August eingeschult.


Gestiegene Anforderungen im Bereich Feuerwehr und Rettungswesen

 

Unsere aktuelle Feuer- und Rettungswache an der Laubacher Straße entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen einer zeitgemäßen Wache. Was wir bis vor einigen Jahren noch toleriert haben, ist heute nicht mehr denkbar. Denken wir hier z.B. an die klare Trennung von frischer Ausrüstung und kontaminierter – kurz: die schwarz-weiß-Bereiche. Oder an die Feuerwehrfrauen! Bis vor einigen Jahren waren Feuerwehrfrauen oder Rettungssanitäterinnen noch eine Seltenheit. Zum Glück hat sich das geändert und ist heute selbstverständlich. Klar ist damit allerdings auch, dass wir eine Trennung von Sanitär- und Schlafräumen benötigen. Also mehr Raum. 

 

Zeitgleich erfordert die Erfüllung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Mettmann den Einsatz einer größeren Anzahl von Rettungssanitäter_innen und Fahrzeugen. Die Fahrzeuge an sich werden nicht nur zahlenmäßig mehr, sondern auch größer. Dies entspricht wohl dem Bild, das wir auch auf der Straße erleben: Ein VW Bus von früher ist ein Winzling im Vergleich zu einem heutigen T4 Familien-Van. Im Ergebnis benötigen wir auch hier mehr Raum.

 

Für die Erfüllung des sich weiter entwickelnden Brandschutzbedarfsplanes gilt das gleiche.


Veränderung beim Arbeitsschutz

 

Auch die Anforderungen des Arbeitsschutzes sind in den zurückliegenden Jahren gestiegen und erfordern notwendige Veränderungen. Und dies ist auch gut so, denn diese Maßnahmen fördern und schützen die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitenden. Dies spiegelt sich einerseits in Ausrüstung und Material wider und andererseits muss die Stadt diesen veränderten Anforderungen auch räumlich nachkommen. Einige Gebäude haben aktuell nur noch temporäre Nutzungserlaubnisse und stehen unter Beobachtung. Wer von Euch regelmäßig den Baubetriebshof besucht, kann erkennen, dass hier Handlungsbedarf besteht.


Digitalisierung – Plicht und schnellere Dienstleistung

 

Die Digitalisierung steckt in unserer Stadt leider noch in den Kinderschuhen. Das OZG Onlinezugangsgesetz hingegen fordert bis Ende 2022 die Einführung von über 500 digitalen Prozessen. Das werden wir nicht erreichen. Doch eines ist klar; wir müssen diese Aufgabe anpacken, jetzt. Und auch das wird – bevor es Entlastung und mehr Dienstleistung für den Bürger bringt – leider viel Geld kosten. 


Fazit

 

Das Gesamtvolumen aus erforderlichen Investitionen für unsere Pflichtaufgaben beträgt derzeit über 120 Mio. €. Es werden alle Optionen geprüft, die Investitionen zu verschlanken und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben und unseren Aufgaben gerecht zu werden. Konkrete Maßnahmen wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bereits beschlossen, neben weiteren Prüfaufträgen für 2021. Doch eins ist klar: das Investitionsvolumen, welches wir aufbringen müssen für die Bildung und Betreuung unserer Kinder und unsere Sicherheit ist und bleibt eine Herausforderung für uns alle.

Investitionen in den kommenden Jahren
Investitionen in den kommenden Jahren