Fraktionen und Verwaltung haben viele Vorschläge mit Einsparpotential für den Haushalt 2021 entwickelt. Diese wurden durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft und auf Relevanz für den Haushalt 2021 bewertet.
Über die einzelnen Maßnahmen wurde in der Ausschusssitzung mehrheitlich abgestimmt. Insgesamt ist das Einsparpotential dadurch von 1,1 Mio. € auf 2,1 Mio. € angestiegen und entlastet damit das geplante Jahresergebnis, unser Defizit von 10,3 Mio. € auf 9,3 Mio. €.
Dennoch werden wir ohne eine Grundsteuererhöhung definitiv in einem Haushaltssicherungskonzept landen.
In dem Schaubild habe ich euch einmal dargestellt, wie sich die verschiedenen Optionen – mit unterschiedlichen Ansätzen zur Erhöhung der Grundsteuer B – auswirken:
Option 1 ist die schlechteste Variante, denn damit überschreiten wir für 2021 die 5%-Hürde zum Haushaltssicherungskonzept HSK (aktuell rund 5,8 Mio. €) deutlich. 2022 wird dann ohne Grundsteuererhöhung ebenfalls über der 5%-Grenze liegen und die Bedingungen für das HSK wären erfüllt.
Hinweis, falls sich jemand die Frage stellt:
Können wir für 2022 nicht einfach eine Grundsteuer-B-Erhöhung einplanen, um das HSK zu vermeiden?
> Das wäre nur über einen Doppelhaushalt möglich.
Bei den Optionen 2 und 3 verbleiben durch die verschiedene Erhöhung der Grundsteuer noch Rest-Defizite in unterschiedlicher Höhe.
Mit Option 2 würden wir an die Maximalgrenze des rechtlich erlaubten Eigenkapital-Verbrauchs gehen. Ein HSK würden wir gerade so vermeiden, Unvorhergesehenes darf dann nicht passieren. Welch drastische Folgen das für die nächsten Jahre hat, findet ihr in meinem BLOG zum Thema >Eigenkapitalverbrauch<.
Mit Option 3, einer Grundsteuer-Erhöhung der ursprünglich geplanten Variante, reduzieren wir den raschen Eigenkapital-Verzehr und wir gewinnen Zeit für die Überprüfung und Umsetzung von mittelfristig wirkenden Konsolidierungsmaßnahmen. Auch die Gefahr eines HSK ist gebannt.
Was bedeutet Haushaltssicherungskonzept (HSK)?
Rechtlich dürfen wir jedes Jahr maximal 5 % unseres Eigenkapitals aufzehren. In 2021 liegt diese 5 % Hürde bei rund 5,8 Mio. € Defizit. Verbrauchen wir in zwei Planjahren hintereinander mehr als 5 %, dann wird uns ein HSK auferlegt. Dies bedeutet, dass wir nicht mehr eigenständig über unsere Ausgaben entscheiden dürfen. Die Kommunalaufsicht wird unseren Haushalt reglementieren und uns Sparauflagen machen. Freiwillige Leistungen wie Musikschule, Bibliothek, Streetwork, Blühwiesen, das Naturfreibad oder auch der Wochenmarkt müssen auf den Prüfstand. Spielplätze werden geschlossen. Die Förderung dezentraler Kultur und der Vereine und Wohlfahrt entfällt. Kein schöner Zustand. Besser wir haben den Konsolidierungsprozess selbst in der Hand, auch wenn es schmerzlich ist. Zur Steigerung der Erträge bleiben Steuererhöhungen.
Da unser Haushalt mit der Option 3 zwar genehmigungsfähig ist, aber immer noch nicht ausgeglichen, müssen wir zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen einleiten:
Strategische Haushaltskonsolidierung oder „Schritt 2 meiner Haushaltsrede“
Die Umsetzung der Maßnahme – „Externe Begleitung zur strategischen Konsolidierung“ – wurde mit großer Mehrheit im Ausschuss HuF vom 23.3. auf Vorschlag der SPD angenommen und wird hoffentlich im Rat verabschiedet.
Sie entspricht auch meinem in der Haushaltsrede angekündigten zweiten Schritt der weiterführenden Überprüfung von Möglichkeiten der nachhaltigen Konsolidierung. Alle hier aufgeführten und weiteren Maßnahmen werden erst mittelfristig wirksam werden können. Zuerst steht die Bewertung und im positiven Fall die Umsetzung. Mögliche Maßnahmen sind:
- Interkommunale Zusammenarbeit (Gespräche laufen bereits)
- Prozessoptimierung in der Verwaltung durch eine Organisationsuntersuchung (ist gestartet)
- Eigenbetriebe (erste Termine im April)
- Verschiedene Finanzierungsmodelle (ist gestartet)
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